

Seit eh und je haben Sie als Patientin oder Patient im Kanton Baselland die verordneten Medikamente direkt in der Arztpraxis beziehen können. Das soll auch so bleiben. Wenn Sie es wünschen, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt selbstverständlich ein Rezept ausfüllen, das Sie in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen können.
Das neue Kantonale Gesundheitsgesetz ermächtigt in § 54 die Ärzte, Medikamente an ihre Patienten abzugeben. Die Abgabe ist an eine Bewilligung gebunden.
Die Medikamentenabgabe durch Ihren Arzt erlaubt eine kostengünstige Medizin und ermöglicht eine genaue und individuelle Kontrolle des Medikamentenverbrauchs bei Langzeitbehandlungen. So kann Unnötiges vermieden und dem Missbrauch vorgebeugt werden.
Ärzten und Apothekern ist es verboten, ohne kantonale Bewilligung suchterzeugende Präparate, z.B. Tranquilizer und Opiate, an suchtkranke Patienten abzugeben.
Seit Juli 2001 wurde ein neues Abrechnungssystem für Medikamente eingeführt. Es hatte zur Folge, dass die Medikamentenpreise im Durchschnitt um etwa 10% gesunken sind. Im Gegensatz zu den Apothekern wurde der Ärzteschaft nicht zugestanden, diese Preissenkung mit einer Leistungstaxe auszugleichen. Daher ist die Medikamentenabgabe in der Arztpraxis seither günstiger als in der Apotheke.
Dr. Lukas Wagner, Präsident der Ärztegesellschaft Baselland
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Medizinische Notfall-
versorgung Oberes Baselbiet
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Initiative
"Ja zur Hausarztmedizin"
Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin hat eine Volksinitiative zur Förderung einer qualitativ hoch stehende und allen Menschen gleich zugängliche medizinische Versorgung durch Fachärzte der Hausarztmedizin lanciert.