
Leiden Sie an einer Suchtkrankheit oder haben Sie den Verdacht, dass Sie abhängig geworden sind, ist ein Gespräch mit einer Vertrauensperson wichtig. Das braucht nicht ein Arzt zu sein. Er steht Ihnen aber selbstverständlich zur Verfügung und ist dem Patientengeheimnis unterworfen. Es gibt eine ganze Anzahl spezieller Beratungsstellen in der Region. Auch darüber kann Sie Ihr Arzt am besten informieren. Sucht ist heilbar. Voraussetzung ist jedoch der eigene Entschluss und Wille dazu. Niemand kann gegen seinen Willen und unter Zwang von einer Suchtkrankheit befreit werden. Ist aber das Einverständnis eines Patienten einmal vorhanden, können gemeinsam mit dem Arzt vereinbarte äussere Regeln und Abmachungen zur Anwendung kommen. Die Abgabe von süchtig machenden Substanzen an süchtige Personen ist dem Arzt grundsätzlich verboten. Es sei denn, es liege eine spezielle Bewilligung des Kantonsarztes für die betreffende Person vor.
Am 17. Juni 2012 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Managed-Care-Vorlage ab. Informieren Sie sich hier!
Fragen und Antworten
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Die Synapse in neuem Kleid ist erschienen. Sie finden die erste Nummer hier.
Weiterhin steht der Synapse-Fortbildungskalender wie gewohnt zur Vefügung.