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Für Ärzte

Mitgliedschaft

Wenn Sie Ärztin oder Arzt sind und im Kanton Basel-Landschaft berufstätig sein möchten, dann freuen wir uns, wenn Sie bei uns Mitglied werden.

Um das offizielle Aufnahmeverfahren einzuleiten, bitten wir Sie, die Beitrittserklärung/den Verpflichtungsschein sowie den Fragebogen zur Mitgliedschaft auszudrucken, auszufüllen und unterzeichnet zu retournieren. Weitere Informationen erhalten Sie nach Zustellung Ihres Bewerbungsgesuchs. Ihr Gesuch wird dem Vorstand an der nächsten Vorstandssitzung zur Genehmigung unterbreitet. Gleichzeitig mit der Mitgliedschaft bei der AeG BL treten Sie automatisch der FMH bei.

Was bringt die Mitgliedschaft für Vorteile?

  • Die Ärztegesellschaft Baselland vertritt die Interessen der Ärzteschaft und betreibt politisches Lobbying. Ohne diese standespolitische Unterstützung hätten Ärzte kaum politischen Einfluss.
  • Informationen über Standes- und andere Politik, administrative und juristische Belange.
  • Die Verwendung des Kürzels FMH beim Facharzt-Titel setzt die FMH-Mitgliedschaft voraus, welche bei praktizierenden Ärzten nur durch die Mitgliedschaft bei der zuständigen kantonalen Ärztegesellschaft (als Basis-Organisation) vermittelt werden kann.
  • Gebührenfreier Beitritt zu den Tarifverträgen.
  • Organisation des Notfalldienstes.
  • Der Ombudsman vermittelt bei Konflikten zwischen Patienten und Mitgliedern der Ärztegesellschaft Baselland.
  • Netzwerkbildung zwischen Grundversorgern, Spezialärzten und Spitalärzten.
  • Unterstützung der Berufsausbildung der Medizinischen Praxisassistentinnen.
  • Die Mitgliedschaft bei der kantonalen Ärztegesellschaft (und der FMH) ist im Sinne des Solidaritäts-Gedankens sehr wichtig, um gegenüber Politik und Krankenversicherungen eine starke ärztliche Interessenvertretung aufrecht erhalten zu können.

Was benötigen Sie zur selbständigen Berufsausübung?

  • Zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung benötigen Sie eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (BAB), welche Sie beim kantonsärztlichen Dienst der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) beantragen können.
  • Falls Sie selbständig abrechnen möchten, benötigen Sie zudem eine ZSR-Nummer.

Abrechnung mit Taxpunktwert des Kantons Basel-Landschaft

Damit Sie mit dem Taxpunktwert des Kantons Basel-Landschaft abrechnen können, ist – unabhängig davon ob Sie selbständig oder unselbständig abrechnen möchten – der Beitritt zum Kantonalen Tarifvertrag (KTV) TARMED als Mitglied oder Nichtmitglied der Ärztegesellschaft Baselland zwingend nötig. Sobald wir im Besitz der Beitrittsunterlagen sind, werden wir Ihnen eine Bestätigung ausstellen, damit Sie bei der SASIS AG Ihre ZSR-Nummer beantragen können.

Notfalldienst

Weiter sind Sie – ebenfalls unabhängig davon ob Sie selbständig oder unselbständig in einer Arztpraxis tätig sind – nach § 27 des Gesundheitsgesetzes (GesG) des Kantons BL notfalldienstpflichtig, dies auch unabhängig davon ob Sie bei uns Mitglied sind oder nicht.