Suche
Close this search box.

Unterversorgung im Baselbiet? NEIN zum schädlichen Gesundheitsgesetz

Am 22. September 2024 findet die Volksabstimmung über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes statt. Die Revision führt zu einer medizinischen Unterversorgung im Baselbiet. Die Reform erfolgt zur Unzeit und ohne gesicherte Datenlage. Eine Allianz aus Politik, Ärzteverbänden und Leistungserbringern sagt deshalb Nein zur schädlichen Teilrevision des Gesundheitsgesetzes.

Eine gute und sichere Gesundheitsversorgung ist für das Baselbiet wichtig. Auch im Kanton Baselland wird die Bevölkerung älter. Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen wird in den kommenden Jahren zunehmen. Das Gesundheitswesen des Kantons ist gefordert, diese zusätzliche Nachfrage bedienen zu können. Denn schon heute zeichnet sich in Teilgebieten eine Unterversorgung ab. In den kommenden Jahren gehen viele Ärztinnen und Ärzte in Pension. Gewisse Bereiche haben bereits heute Mühe, medizinischen Nachwuchs zu finden. Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes geht in die völlig falsche Richtung und würde diese Tendenz weiter verstärken.

Unsicherheit auf nationaler Ebene

Der Regierungsrat möchte in dieser Situation eine künstliche Einschränkung für gewisse medizinische Teilgebiete im Kanton erlassen. Dies ist angesichts der sich abzeichnenden Unterversorgung nicht zielführend. Zudem ist der Zeitpunkt falsch. Denn ist nicht klar, was für Auswirkungen die grossen Reformprojekte auf nationaler Ebene für das Gesundheitswesen im Baselbiet haben werden. Das Seilziehen um die ambulanten Spitaltarife (Tarmed und Tardoc) und die Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) werden das ambulante Angebot an Ärztinnen und Ärzten in den Kantonen beeinflussen. Es ist fahrlässig, zum jetzigen Zeitpunkt künstliche Mengenbeschränkungen einzuführen, ohne zu wissen, wie das Angebot in Zukunft aussehen wird. Andere Kantone wie Zürich haben deshalb die kantonale Zulassungsbeschränkung sistiert.

Nein zum Zulassungsstopp ohne gesicherte Datenlage

Hinzu kommt, dass die Datenbasis für die geplanten Beschränkungen aktuell nicht gegeben ist. Denn diese ist für die Berechnung von Höchstzahlen zu ungenau und beruht in vielen Fällen auf Schätzungen. Dieser Umstand wird in verschiedenen Kantonen scharf kritisiert, da auf dieser dünnen Grundlage letztlich weitreichende Entscheide zur medizinischen Versorgung der Bevölkerungen gefällt werden sollen. Zudem ist mehr als fraglich, ob die Vorlage überhaupt Gelder einspart, wie die Regierung behauptet. Es ist wahrscheinlicher, dass letztlich Mehraufwände resultieren. Aufwand und Ertrag stimmen einfach nicht.

Es ist falsch, auf diese Weise und so stark in die Wirtschaftsfreiheit der Ärzte und Ärztinnen einzugreifen.

Kontakte für Rückfragen:

Sven Inäbnit, FDP Baselland, sven.inaebnit@lr-bl.ch, 079 322 39 31

Balz Stückelberger, FDP Baselland, balz.stueckelberger@lr-bl.ch, 079 628 20 28

Kontakt der Kantonalen Ärztegesellschaften:

Dr. med. Tobias Eichenberger, Präsident Ärztegesellschaft Baselland

Dr. med. Dr. med. dent. Miodrag Savic, Präsident VSAO Basel

Jenny Settembrini, Medienverantwortliche der Ärztegesellschaften,
jenny.settembrini@ycomm.ch, 079 774 01 70